Gebäudehaftpflicht

Für alle Schäden, die rund ums Gebäude oder Grundstück gehen, sind Sie als Eigentümer dafür verantwortlich. Um Schäden zu vermeiden muss das Gebäude oder das Grundstück abgesichert sein. Ebenso haben Sie als Eigentümer gewisse Pflichten im Zusammenhang mit dem Gebäude oder Grundstück. Hierzu gehören unter anderem die Reinigungs- und Streupflicht. So sind Sie verpflichtet den Schnee zu räumen. Sollte ein Passant dadurch geschädigt werden weil Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, sind Sie dafür verantwortlich und zum Schadenersatz verpflichtet. Bei vermieteten Gebäuden werden diese Pflichten meist an den Mieter vertraglich mit dem Mietvertrag übertragen.

Doch Vorsicht: Grundsätzlich haftet im Schadensfall immer der Eigentümer! Weitere erhebliche Risiken stellen herab fallende Äste von Bäumen oder sich lösende Dachziegel dar. Auch eine unzureichende Beleuchtung oder aber auch ein beschädigter Weg können erhebliche Gefahren darstellen.

Die Gebaeudehaftpflichtversicherung prüft ob Schadenersatzforderungen berechtigt sind. Bei berechtigten Forderungen wird die Gebäudehaftpflichtversicherung an den Geschädigten leisten. Bei unberechtigten Forderungen wehrt die Gebäudehaftpflichtversicherung die Forderungen ab. Bei selbst bewohnten Gebäuden ist im Regelfall die Privathaftpflichtversicherung für die Regulierung zuständig. Mit dem online Gebäudeversicherung Vergleich erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Gesellschaften und deren Tarife.